Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeine Bestimmung:

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle Beziehungen der Firma B&K Haustürenstudio im Folgenden als B&K Haustürenstudio bezeichnet Vertragspartner- im folgendem einheitlich als Kunde bezeichnet- verbindlich, insbesondere andere Geschäftsbedingungen gelten nur wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Kostenanschläge und Angebote:

Kostenanschläge und sonstige Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung von B&K Haustürenstudio zustande. Mündliche Nebenarbeiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung von B&K Haustürenstudio. Zeichnungen, Abbildungen. Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Lieferung- und Einbaufristen:

Lieferung- und Einbaufristen gelten nur als zugesichert, wenn sie ausdrücklich schriftlich als “verbindlich” vereinbart sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlichen Angelegenheiten usw., auch wenn diese von B&K Haustürenstudio oder deren Unterlieferanten eintreten- hat B&K Haustürenstudio, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen B&K Haustürenstudio die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung als drei Monaten dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückgetreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird B&K Haustürenstudio von seiner Verpflichtung frei, so kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich B&K Haustürenstudio nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Sofern B&K Haustürenstudio Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Terminen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 12% für jede vollendete Woche des Verzuges, insbesondere jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sie denn, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von B&K Haustürenstudio. B&K Haustürenstudio ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung ist für Kunden nicht von Interesse. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von B&K Haustürenstudio setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen des Kunden voraus.

4. Zahlungen:

Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Leistungen und Lieferungen von B&K Haustürenstudio netto Kasse innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird dieses Datum überschritten, ist B&K Haustürenstudio, vom Zeitpunkt der Überschreitung des Zahlungsziels an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine Kunde eine geringere Belastung nachweisen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch B&K Haustürenstudio ist zulässig. Abschlagszahlungen und Teilrechnungen nach Baufortschritt gelten als vereinbart. Die Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den Rechnungsbetrag wegen einer Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die geltend gemachten Mängel sind die Gegenforderungen ist rechtskräftig festgestellt. Sofern der Kunde einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder mit der Abnahme der Wahre kommt in Verzug kommt oder vom ihm Zahlungshalber gegebenen Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder B&K Haustürenstudio nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist B&K Haustürenstudio nach ihrer Wahl berechtigt.
• vom Vertrag zurückzutreten
• 30% des vereinbarten Preises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder
• sosofortige Vorauszahlung des Preises sowie die sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn B&K Haustürenstudio über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wirt

5. Eigentumsvorbehalt:

B&K Haustürenstudio behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen von B&K Haustürenstudio gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von B&K Haustürenstudio in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist B&K Haustürenstudio zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet: In der Pfändung sowie in der Zurücknahme des Gegenstandes durch B&K Haustürenstudio liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn B&K Haustürenstudio dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde B&K Haustürenstudio unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch B&K Haustürenstudio bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von B&K Haustürenstudio, die Forderungen selbst einzuziehen, bleiben hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich B&K Haustürenstudio, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. B&K Haustürenstudio kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die B&K Haustürenstudio nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen B&K Haustürenstudio und Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. B&K Haustürenstudio verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6. Gewährleistung und Abnahme:

B&K Haustürenstudio gewährleistet, dass die Liefergegenstände frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und dass der Einbau den Regeln der Technik entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Liefergegenstände, bzw. der Abnahme. Sind Gegenstand des mit B&K Haustürenstudio geschlossenen Vertrages auch Werkleistungen, so gelten diese nach Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen, wenn der Kunde keine Abnahme verlangt. Bei Kunden, die nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), tritt diese Abnahmefiktion nur ein, wenn B&K Haustürenstudio bei Beginn der Frist hierauf ausdrücklich hinweist.

7. Mängelrügen:

Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei B&K Haustürenstudio schriftlich und spezifiziert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Bei begründeter Mängelrüge kann der Kunde Nachbesserung fordern. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl oder ist sie B&K Haustürenstudio nicht zumutbar, steht dem Kunden nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dieses gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung oder unzureichender Wartung entstanden sind. Ebenso kann keine Gewähr für Beschädigung in der Sanierung bei der Demontage von Altelementen übernommen werden. Denn je nach Befestigungsart der Altelemente können selbst bei vorsichtiger Demontage Beschädigung im Anschlussbereich innen und außen z. B. an Klinker, Putz, Tapeten, Leitungen, Fliesen oder Fensterbänke auftreten. B&K Haustürenstudio wird darüber hinaus insoweit von einer Gewährleistungspflicht frei, wie der Kunde als Ersatz für seine Schäden Versicherungsleistungen seiner Bauwesenversicherung erhält oder durch Abschluss einer üblichen Bauwesenversicherung hätte erhalten können.

8. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Hamburg.