Unsere Haustüren verkörpern Modernität, Intelligenz und Innovation. Mit spektakulären Türsystemen hat Pirnar in den letzten Jahren die Spitze des Haustüren-Premiumsegments erklommen. Unsere Kunden genießen nicht nur Top-Qualität in Design und individuelle Fertigung der Haustüren, sondern auch patentierte Isolierungs- und Sicherheitslösungen. Entdecken Sie Haustüren, die für modernsten Wohnkomfort entwickelt wurden. Freuen Sie sich über exklusive Modelle und konfigurieren Sie bei uns Ihre Wunschtür nach Maß.
Die Haustür gibt jedem Haus seine Persönlichkeit und vermittelt den ersten Eindruck eines Hauses, sozusagen Ihre Visitenkarte.
Eine Haustür muss den verschiedensten Witterungseinflüssen standhalten und den Bewohnern ein zuverlässiges Maß an Sicherheit und Funktionalität bieten. Um all dieses zu erfüllen und über Jahre hinweg eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten, verwenden wir nur Haustüren, die diesen Ansprüchen gerecht werden und durch zahllose Testreihen ihre hohe Qualität bewiesen haben.
Außerdem garantieren wir Ihnen eine umfangreiche Auswahl an Ausstattung und Zubehör, sodass Ihre Wunschtür auch in puncto Komfort Ihren Anforderungen maßgeschneidert entspricht.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Außerdem beraten wir Sie gerne umfassend zu einer möglichen Förderung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Türen, Fenster und exklusive Wintergärten – für all dies ist die Firma B&K ein Spezialist. Und das schon seit 15 Jahren!
Bei B&K verbindet sich Tradition mit neusten Trends.
Wir wünschen Ihnen ein schönes verlängertes Wochenende.
Ihr B&K Team
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