Allgemeine Geschäftsbedingungen zu unserem WINTERGARTEN-Produktsortiment
  • Alle Angebote sind freibleibend. Dazugehörige Unterlagen, an denen wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten, sind nur annähernd maßgebend und erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit. Der Preis ist gültig für die angebotene Menge, bei Mindermengen behalten wir uns Preisberichtigungen vor. Maße sind Außenmaße. Fertigstellungsmaße können baubedingt davon abweichen!
  • Im Auftragspreis sind jeweils Standardanschlüsse zur Wand und zum Fußpunkt mit einberechnet. Sonderanschlüsse werden gesondert aufgeführt und berechnet.
  • Die Montage des Wintergartens erfolgt auf das bauseits zu erstellende Fundament. Der Wintergarten wird an die zurückgeschnittene Dachkonstruktion angeschlossen und nach dem neuesten Stand der Technik abgedichtet. Befestigungsmittel sind bereits im Lieferumfang enthalten.
  • Die Bestellung der erforderlichen Materialien sowie die Produktion, können erst nach Fertigstellung der Konstruktionspläne und deren schriftlichen Bestätigung durch den Bauherrn, sowie nach Erhalt der schriftlichen Baugenehmigung (wenn Baugenehmigungspflicht besteht), erfolgen.
  • Unmittelbar nach Fertigstellung erfolgt eine schriftliche Abnahme der Baustelle, in welcher der Kunde die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages bestätigt oder etwaige Mängel angibt. Sollte der Kunde auf Anfrage nicht die Möglichkeit haben, das Abnahmedokument zu unterschreiben, so gilt der Auftrag als ordnungsgemäß ausgeführt und genehmigt, wenn der Kunde innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abschluss der Arbeiten keine Mängel per Einschreiben anzeigt. Bei erfolgter Abnahme wird der Restbetrag des Auftrages gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Sollten Restarbeiten ausstehen, dürfen angemessene Summen einbehalten werden.
  • Die Abdichtungsarbeiten der Firma B&K beschränken sich auf die Versiegelung der von ihr hergestellten und montierten Konstruktion sowie auf den unmittelbaren Anschlussbereich falls erforderlich. Für Abdichtungsarbeiten an der bestehenden Bausubstanz und außerhalb unserer Anschlussarbeiten ist Firma B&K nicht zuständig und haftbar.
  • Sämtliche auf der Baustelle notwendigen Vor- und Nacharbeiten (Beton-Mauerwerk,Verputzen usw.) sowie vom Kunden gewünschte Zusatzarbeiten (Heizungsinstallationen, Maler-, Schreiner-, Elektrikerarbeiten usw.) kann der Kunde direkt organisieren. Gerne empfehlen wir Ihnen Unternehmen, die diese Arbeiten getrennt anbieten, ausführen und berechnen. Diese Arbeiten sind niemals in der B&K Preisberechnung enthalten und werden unabhängig von den B&K Arbeiten erledigt. Für diese Arbeiten kann die Firma B&K folglich auch keinerlei Garantie oder Haftung übernehmen.
  • Angegebene Fristen können immer nur informativen und unverbindlichen Charakter haben.
  • Die Geschäftsleitung der Fa. B&K würde sich freuen, wenn Sie ihr die Erlaubnis erteilen würden, Fotos der Konstruktion für eigene werbliche Zwecke zu nehmen und zu verwenden. Dies hilft dem Unternehmen in der Akquisition neuer Aufträge.

GARANTIELEISTUNGEN

  • 5 Jahre Garantie auf Konstruktion und Dichtigkeit.
  • Glasersatz beschränkt sich immer auf die Herstellergarantie.
  • Glasbruch gleich welcher Art ist immer ausgeschlossen.
  • 2 Jahre Garantie auf Beschlagteile für Türen, Fenster, Beschattungen, E-Motoren, usw.
  • Beginn der Garantie ist bei Abnahme der Leistung
  • Falt-Schiebe-Anlagen halten schlechtes Wetter fern, doch in Verbindung mit Starkregen und Windeinfluss, kann es zu leichtem Wassereintritt und Zuglufterscheinungen kommen. Beachten Sie die Bedienungshinweise des Herstellers.
  • RAL-Töne können immer Farbabweichungen von Charge zu Charge haben, dies ist beim Pulverbeschichten technisch nicht anders möglich. Insbesondere bei Ergänzungsmaßnahmen bestehender Alt-Aluminiumteile können Farbdifferenzen vorkommen und sind hinzunehmen.

Bei der Verwendung von Einscheibensicherheitsglas darf keine Metallklinge zur Glasreinigung eingesetzt werden. Dies führt zu Beschädigungen in Form von Oberflächenkratzern!!!